Acht Fragen und Antworten zur Gewährleistung
30. März 2007
In einer Klassenarbeit im Fach Wirtschaftslehre sollten wir acht Fragen und Antworten zum Thema “Gewährleistung” formulieren - darauf bekam ich die volle Punktzahl. Da die Informationen aus dem FAQ-Spiel interessant sind, veröffentliche ich sie an dieser Stelle.
Wie lange muss der Verkäufer eine Gewährleistung garantieren?
Zwei Jahre.
Was verstehen Juristen unter dem “Erfüllungsort”?
Der Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Platz, wo die erworbene Ware verwendet wird. Meist also die Wohnung des Käufers.
Welche Konsequenz hat dies in puncto Gewährleistung?
Im Falle einer defekten Ware muss der Händler sie beim Käufer abholen.
Und der Käufer muss keine Kosten tragen, wie für den Service?
Nein, der Händler muss laut Gesetz die Ware auf seine Kosten abholen, reparieren und zurückbringen.
Was aber, wenn ich gar keine Reparatur haben möchte?
Es ist auch eine Ersatzlieferung möglich. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Preisminderung oder des Rücktrittes vom Kaufvertrag.
Lasse ich es reparieren und die Ware bleibt trotzdem defekt - wie lange muss ich mir das anschauen?
Der Gesetzgeber sagt: Zwei Chancen hat der Verkäufer, dann ist ohne Weiteres ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich bzw. zu empfehlen.
Mein Händler brauchte kürzlich sage und schreibe sechs Wochen für die Reparatur. Ist das in Ordnung?
Gute Frage. Dafür gibt es jedoch keine klare Regelung. Die Regel jedoch sind zwei, allenfalls drei Wochen. Dauert es länger, sollte der Verkäufer Gründe für die Dauer nennen. Am besten ist es, ihm eine Frist zu setzen - per Brief mit Rückschein.
Man sagt immer, ein Kassenbon sei notwendig, um mangelhafte Ware zurückgeben zu können. Stimmt das?
Nein, das ist ein typischer Irrtum: Vielmehr erleichtert er die Rückgabe der Ware, aber er ist keine Voraussetzung. Es genügt auch ein Kontoauszug als Kaufbeleg, oder jemand, der den Kauf bezeugen kann.
Für die Richtig- und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
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