Der für Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde von einem Berliner Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Schwere Schlappe für den Juristen, der damit gegen die “taz” verlor, die ihn wegen versuchten Betruges anzeigte. Mehr dazu auf taz.de oder bei Spiegel Online.

Ein Kommentar zu “Rückschlag für von Gravenreuth”

  1. Theodor Nickel sagt:

    Welch große Freude, hoffentlich lässt ihn der nächste Richter nicht laufen!

Kommentar schreiben