Umstrittene AGB-Änderungen beim StudiVZ
14. Dezember 2007
Die neuen AGB vom StudiVZ stoßen auf viel Kritik. Bis zum 9. Januar müssen alle Mitglieder den neuen Bestimmungen zustimmen, andernfalls wird ihr Profil gesperrt. Größter Streitpunkt: De facto erlaubt der Nutzer der sozialen Gemeinschaft, Angaben im Profil, wenn auch anonym, für gezielte Werbung zu benutzen. Ein im Prinzip schlauer Schritt, in Anbetracht des Datenschutzes jedoch zweifelhaft.
Spiegel Online hat sich deshalb bei erfahrenen Juristen mit dem Schwerpunkt IT informiert, die die neuen AGB von StudiVZ zum Teil für unwirksam halten. “Die Weitergabe (der Profildaten) wäre in allen Fällen möglich – auch in solchen, die der Datenschutz nicht erlaubt”, sagt etwa der Kölner Rechtsanwalt Rolf Becker. “Denn im letzten Abschnitt (von einem Passus) steht ja, dass die Übermittlung an Dritte auch in den Fällen gestattet wird, die nicht sowieso schon durch Gesetze oder Urteile gedeckt ist.”
Die zwangsmäßige Zustimmung der neuen AGB wird ebenfalls angezweifelt. Arne Trautmann aus München: “Das widerspricht meiner Ansicht nach dem Telemediengesetz.” Dort heißt es im Paragraphen 12: “Der Diensteanbieter darf die Bereitstellung von Telemedien nicht von der Einwilligung des Nutzers in eine Verwendung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telemedien nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.”
Kurz: Das StudiVZ mag sich die Änderung der AGB einfach vorgestellt haben, doch es bleiben viele umstrittene Punkte, die dringend geändert werden sollten. Man ist gut beraten, auf die Zweifel der Juristen zu reagieren.
28. Dezember 2007 um 03:52
Neue StudiVZ AGBs/Datenschutzerklärung: Nutzer wandern ab…
Ein Bekannter von mir berichtete mir heute, dass er auf einmal 4 Freunde weniger im StudiVZ hätte. Zunächst dachte er jene hätten die Freundschaft gekündigt, aber dem war nicht so. Jene hatten sich einfach abgemeldet, weil sie die…