Der “Geschäftsführer” mit Macht
5. April 2008
Seit heute kann man den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch auch schlicht und einfach “Geschäftsführer” nennen. Koch leitet allerdings kein Großunternehmen, sondern den Staat Hessen.
Da heute Morgen in der konstituierenden Sitzung des neugewählten Landtages kein Kandidat sich zur Wahl stellte, muss Roland Koch laut Hessischer Verfassung weiterhin geschäftsführend im Amt bleiben. Er hat allerdings keine parlamentarische Mehrheit und muss deshalb einige Abstriche machen. Der Haushalt 2009 kann zwar aufgrund seiner Komplexität lediglich von den Ministerialen erstellt werden, bedarf jedoch der Mehrheit des Landtages.
Man ist in Wiesbaden also in Zukunft voneinander abhängig: Die Landesregierung vom Parlament, und das Parlament von der Regierung. Das verleitete die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Ypsilanti dazu, Kochs Regierung zu einer umfassenden und bedingungslosen Hilfe aufzufordern, mit dem Hintergedanken, man wolle die geschäftsführende Landesregierung “vor sich her treiben”. SPD und Grüne wiesen darauf bereits die letzten Wochen immer und immer wieder hin. Jörg-Uwe Hahn (FDP) entgegnete, so könne man jedoch mit der Regierung nicht umgehen, dies verbiete der Respekt vor der Exekutive.
Obwohl heute verhältnismäßig übermäßige interfraktionelle Liebe zu sehen war (der hr und Phoenix übertrugen live), könnte im Laufe der kommenden Woche der Streit um Sachfragen entfachen. Die alte-neue Opposition kündigte bereits an, die von der Koch-Regierung eingebrachten Studiengebühren wieder abschaffen zu wollen.
Trotz alledem: Roland Koch ist weiterhin ein Machtfaktor. Auch wenn Ypsilanti gerne im Bundesrat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes fordern möchte, hat sie dafür - Gott sei Dank - auch weiterhin nicht die Stimmen Hessens. Die Landesregierung bestimmt nach wie vor autonom, wie sie im Bundesrat arbeitet - egal, was dazu das Parlament beschließt. Außerdem verfügt die Landesregierung - im Zweifel - die Mittel, Gesetze zu blockieren, um Zeit zu gewinnen, und eventuell juristisch auf Verfassungsfeindlichkeit überprüfen zu lassen.
Es wird also fortwährend spannend bleiben.