Rückschlag für von Gravenreuth
12. September 2007
Der für Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde von einem Berliner Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Schwere Schlappe für den Juristen, der damit gegen die “taz” verlor, die ihn wegen versuchten Betruges anzeigte. Mehr dazu auf taz.de oder bei Spiegel Online.